Am gestrigen Tage, dem 6. Dezember, wurden am Amtsgericht Chemnitz einige Verfahren aufgrund der Blockade am 29.11.2021 eingestellt. Das Verfahren zeigte dabei erneut die Absurdität der sächsischen Corona-Politik und das unverständliche Handeln der Polizei auf.
Kurzer Rückblick: am Montag, dem 29.11.2021, liefen, wie auch in den Wochen zuvor, erneut hunderte selbsternannte Spaziergänger*innen durch die Chemnitzer Innenstadt um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Dabei missachteten sie sämtliche Hygieneregeln. Der nicht angezeigte Aufmarsch war durch Parolen und Plakate dabei sehr deutlich als politische Versammlung zu erkennen. Aufgerufen hatten unter anderem „Chemnitz steht auf“ und „Freie Sachsen“. Zu diesem Zeitpunkt waren lediglich ortsfeste Versammlungen mit maximal 10 Teilnehmer*innen erlaubt.
Soweit, so normal in Chemnitz – leider. Der Abend lag mitten in einer Corona-Welle, die Inzidenzen weit über der Tausendermarke und die Intensivstationen waren am überlaufen. Doch auch wie in den Wochen zuvor durften hunderte Menschen, die diese einfachen Maßnahmen nicht nur ignorierten, sondern aktiv dagegen vorgingen, unbehelligt durch die Stadt laufen. Die Polizei hätte gegen diese Demonstration vorgehen können. Stattdessen beschloss sie am 29.11.2021 eine viel kleinere Gruppe, die erkennbar Wert auf wirksamen Infektionsschutz gelegt hatte und sich dem Aufmarsch entgegenstellte, festzusetzen. Das gewaltsame Agieren gegen die antifaschistische Spontandemo zeigte erneut: die sächsische Polizei sieht Gefahr dort, wo Menschen gegen die extreme Rechte und für die Einhaltung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Das folgende Polizeistatement, in dem den 27 Betroffenen vorgeworfen wurde, die Polizeikette durchbrechen zu wollen, wurde in der Presse widerlegt und zeigt, wie die Polizei Sachsen versucht, das eigene Fehlverhalten mit Hilfe einer Lüge auf den legitimen Gegenprotest abzuwälzen. Auch das folgende große Medienecho unterstützt hierbei unsere Einschätzung und hinterfragt, wen die Polizei in Sachsen und speziell in Chemnitz eigentlich schützt.
Glücklicherweise stellte auch der Richter im Amtsgericht bei den Verfahren am gestrigen Tag das Handeln der Polizei in Frage. Auch für ihn war das Vorgehen der Polizei unverständlich und unverhältnismäßig. Unter anderem aufgrund dieser Unverhältnismäßigkeit wurden die Verfahren eingestellt.
Wir sind erleichtert, dass die Monate der Anspannung und Ungewissheit vorbei sind. Wir empfinden das als kleinen Teilsieg, möchten aber trotzdem weiterhin betonen, dass immer wieder Antifaschist*innen von Polizeigewalt betroffen sind und Nazis geschützt werden. Auch heute blieb die unangebrachte Gewalt der Polizei beim Zugriff ohne Folgen für die Beamt*innen.
Wir haben erlebt, dass es durchaus möglich ist, sich auf Rechtswegen erfolgreich zu wehren. Unser Protest bleibt wichtig und sollte auch bei den faschistischen Gruppen, die zur Zeit Montags auf der Straße unterwegs sind, keinen Abbruch finden.
Alerta!